Einschulung

Welche Kinder sind schulpflichtig?

Regulär schulpflichtig für das Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden.

Allerdings können Kinder, die erst im Oktober, November oder Dezember sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Eltern auch eingeschult werden, wenn die Schulfähigkeit gegeben ist. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Seit einigen Jahren wurde für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025: Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens –Termin folgt-, schriftlich mitteilen.

Wann ist ein Kind schulfähig?

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Die Entscheidung über die Aufnahme bzw. Zurückstellung trifft die Schulleitung. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Prüfung getroffen wird. Die Einschätzung der Erziehungsberechtigten wird dabei ebenso einbezogen wie das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung und – bei vorliegender Einwilligung der Erziehungsberechtigten – die Einschätzung des Kindergartens.  Wichtig sind auch die Beobachtungen, die die Lehrkraft im Schulspiel bei der Schulanmeldung macht. In Zweifelsfällen können eine Beratungslehrkraft, ein Schulpsychologe oder weitere Beratungsdienste beteiligt werden.