Das Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt.
Werden die Zwischenzeugnisse durch dokumentierte Lernentwicklungsgespräche ersetzt, finden diese Gespräche – in Absprache mit den Eltern – im Zeitraum vor dem Zwischenzeugnistermin statt.
In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler im Januar anstatt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten hierdurch Einblick in den momentanen Leistungsstand ihres Kindes. Dieser Leistungsbericht beinhaltet ausschließlich die Jahresfortgangsnoten aller Fächer und ggf. einen Vorrückungshinweis. Es findet keine Kommentierung der Teilbereiche der Fächer statt.
Das Lernentwicklungsgespräch
In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 kann ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch durchgeführt, anstatt ein Zwischenzeugnis auszustellen.
Pädagogische Vorteile:
Alle am Lernprozess Beteiligten (Kind, Eltern, Klassenlehrkraft) kommen zu Wort und tauschen sich über den aktuellen Lern- und Leistungsstand aus. Im Gegensatz zu Zwischenzeugnissen erfolgt dabei eine Beurteilung im Gespräch. Missverständnisse und Unklarheiten können somit sofort ausgeräumt werden. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen und gemeinsam beraten; Fördermöglichkeiten und nächste Umsetzungsschritte werden aufgezeigt.
Ablauf:
Im Januar erhalten Sie als Eltern Terminvorschläge. Nach der Vereinbarung eines Termins (außerhalb der Unterrichtszeit) füllen sowohl das Kind als auch die Lehrkraft einen Einschätzungsbogen aus. Er dient unter anderem als Grundlage für ein ca. 30 minütiges Gespräch, das die Lehrkraft im Beisein der Eltern mit dem Kind führt. Abschließend wird mit dem Kind eine konkrete und entwicklungsgerechte formulierte Zielvereinbarung geschlossen, um das künftige Lernen gemeinsam im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu optimieren.
Das Übertrittszeugnis
Am ersten Unterrichtstag im Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Das Übertrittszeugnis beinhaltet:
• die Note in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und der daraus resultierende Notendurchschnitt
• eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Das Jahreszeugnis
Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.
Jahrgangsstufe 1
Das Jahreszeugnis beinhaltet einen Bericht mit Beobachtungen insbesondere
• zum Sozialverhalten
• zum Lern- und Arbeitsverhalten
• zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern
• zu den individuellen Lernfortschritten
Jahrgangsstufen 2, 3, 4
Das Jahreszeugnis beinhaltet insbesondere
• Bewertungen des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
• Noten in den Pflichtfächern
• zusätzliche Erläuterungen zu den Noten in Deutsch und Mathematik