Übertritt

Wie geht es weiter nach der Grundschule?

Mit Ende der 4. Klasse steht ein Schulwechsel bevor. Wir begleiten und informieren Sie gerne in dem Prozess der Entscheidung über die richtige Schulwahl für Ihr Kind.

Um sich ein Bild von den verschiedenen Möglichkeiten zu machen, findet im November des 4. Schuljahres ein Informationsabend für die Eltern statt. Neben den Übertrittsbestimmungen werden auch die Profile der weiterführenden Schulen (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) von Vertretern der jeweiligen Schulart vorgestellt.

Für eine individuelle Beratung ist die Klassenlehrkraft der erste Ansprechpartner. Sollten Sie den Wunsch einer weiterführenden Beratung und Begleitung haben, stehen Ihnen die Schulpsychologin und Beratungslehrkraft (siehe Punkt „Schulberatung) zur Verfügung.

Das Übertrittsverfahren

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es enthält:

  • die Note in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und der daraus resultierende Notendurchschnitt
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

    Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.

Wichtige Übertrittsvoraussetzungen:

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.

Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.

Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.

Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Wird in beiden Fächern die Note 4 erreicht, ist es die Entscheidung der Eltern, welche Schulart das Kind besucht. Bei schlechteren Noten ist der Probeunterricht nicht bestanden.