Ist Ihr Kind erkrankt, dann bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:
- Melden Sie ihr Kind vor Schulbeginn (bis spätestens 7.30 Uhr) über den Schulmanager krank!
- Weiterhin sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet ansteckende Krankheiten (z. B. Masern, Scharlach, Keuchhusten, Röteln, Windpocken…) oder beispielsweise Läusebefall o. ä. zu melden, um eine Ansteckung der Mitschüler zu verhindern. Wer an einer übertragbaren Krankheit leidet, darf die Schule so lange nicht betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
- Die Schule fragt bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülern spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn bei den Erziehungsberechtigten nach. Alternative Telefonnummern (Arbeitsstelle, Mobiltelefon, Großeltern,…) werden zu diesem Zweck bereits zu Schuljahresbeginn erfragt und an der Schule bereitgehalten. Wir bitten Sie Änderungen umgehend mitzuteilen.
- Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei unentschuldigtem Fehlen nach etwa 20 Minuten die Polizei eingeschaltet werden muss. Es kann leider nie ausgeschlossen werden, dass auch auf dem Schulweg etwas passiert ist! - Aus Sorge um die Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie bei längerer Krankheit Ihr Kind täglich an der Schule zu entschuldigen, damit ein eventuelles Fehlen des Kindes bemerkt wird. Außer Sie haben Ihr Kind bereits für mehrere Tage krank gemeldet.
- Besucht Ihr Kind die Mittagsbetreuung, bitte zusätzlich zur Schule auch direkt dort Bescheid geben.
- Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann von der Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Bitte beachten Sie auch den aufgrund der Corona-Pandemie neuen Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen!